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Heterosexuelle Paare mit Kinderwunsch

Ein unerfüllter Kinderwunsch beginnt oft leise – mit Geduld, Hoffnung und „Vielleicht klappt es im nächsten Monat“. Mit der Zeit kann aus dem Warten jedoch eine emotionale Belastung werden. Viele Paare erleben diese Phase als herausfordernd – mit Zweifel, Druck oder gut gemeinten Ratschlägen von außen.

 

Der Schritt in eine Kinderwunschpraxis kostet oft Überwindung. Wir möchten, dass dieser Schritt für Sie leichter wird. Eine Erstberatung bedeutet keine Verpflichtung, sondern zunächst Orientierung, Klarheit und ein offenes Gespräch auf Augenhöhe.

 

 

Wann sollten wir uns vorstellen?

 

Wenn nach einem Jahr regelmäßigen ungeschützten Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist, empfehlen wir eine Abklärung. Ab dem 35. Lebensjahr bereits nach etwa sechs Monaten.

Bei bekannten Vorerkrankungen oder dem Verdacht auf eine eingeschränkte Fruchtbarkeit ist eine frühere Vorstellung sinnvoll.

Grundsätzlich können Sie sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie sich Klarheit wünschen.

 

 

Individuelle Beratung ist entscheidend

 

Jedes Paar bringt eigene Voraussetzungen und Fragen mit. Deshalb gibt es keinen festen „Standardweg“, sondern nur Ihren persönlichen Weg. Da die Ursachen eines unerfüllten Kinderwunsches etwa gleich häufig bei der Frau, beim Mann oder bei beiden Partnern liegen, ist es sinnvoll, dass Sie sich möglichst gemeinsam vorstellen. So können wir die Diagnostik von Anfang an umfassend planen und beide Perspektiven berücksichtigen.

 

Detaillierte Informationen zu den diagnostischen Möglichkeiten finden Sie auf unseren weiteren Seiten.

 

 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

 

Je nach Ursache kommen verschiedene Verfahren infrage, zum Beispiel:

 

  • Zyklusmonitoring mit Verkehr zum optimalen Zeitpunkt

  • Insemination (IUI)

  • IVF (In-vitro-Fertilisation)

  • ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion)

  • Kryotransfer

  • Behandlung mit Spendersamen

 

 

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

 

Für verheiratete heterosexuelle Paare besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenkasse gemäß § 27a SGB V.

 

Die gesetzlichen Altersgrenzen liegen bei:

Frauen: 25 bis 40 Jahre

Männern: 25 bis 50 Jahre

 

Weitere Voraussetzungen sind eine medizinische Indikation sowie ein vor Behandlungsbeginn genehmigter Behandlungsplan.

 

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen 50 % der Behandlungskosten für Inseminationen sowie IVF- und ICSI-Behandlungen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüfen wir gemeinsam im Beratungsgespräch und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten oftmals. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe.

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