Eine Kinderwunschbehandlung ist nicht nur eine medizinische und persönliche, sondern auch finanzielle Entscheidung. Deshalb ist es uns sehr wichtig, offen und transparent mit diesem Thema umzugehen. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu besprechen, mögliche Erstattungen zu prüfen und gemeinsam eine realistische Kostenplanung zu erstellen.
Nicht alle Kosten einer Kinderwunschbehandlung werden von den Krankenkassen übernommen. Die Voraussetzungen für eine mögliche Kostenbeteiligung – etwa bei Insemination, IVF oder ICSI – sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise Alter, Familienstand oder medizinische Indikation. Unter diesen Voraussetzungen werden häufig bis zu 50 % der Behandlungskosten übernommen.
Private Krankenversicherungen prüfen die Kostenübernahme individuell. Die tatsächlichen Kosten einer Behandlung setzen sich individuell zusammen. Sie hängen unter anderem ab von:
der gewählten Behandlungsform
dem Umfang der notwendigen Voruntersuchungen
der hormonellen Medikation
der Anzahl der notwendigen Kontrollen
möglichen Zusatzleistungen
Eine pauschale Preisangabe ist daher vorab nicht möglich. Erst nach einer sorgfältigen Diagnostik und der Festlegung des Behandlungsplans kann eine realistische Kosteneinschätzung erfolgen.
Zur preislichen Orientierung:
Eine Inseminationsbehandlung bewegt sich in der Regel im dreistelligen Bereich pro Zyklus. Eine IVF-, ICSI- oder Social-Freezing-Behandlung liegt üblicherweise im vierstelligen Bereich.
Information zu Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
1. Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 27a SGB V
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann Ihre Gesetzliche Krankenkasse 50% der Kosten übernehmen. Voraussetzung: verheiratetes Paar mit Altersgrenzen (Frau ≤39, Mann ≤49) und der Antrag muss vor Behandlungsstart eingereicht und genehmigt sein.
2. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen haben eigene Regelungen und oft einen höheren Kostenerstattungsanteil bis zur kompletten Übernahme. Wichtig: vor Behandlungsbeginn bitte bei Ihrer Privaten Versicherung klären, welche Leistungen abgedeckt sind (z. B. IVF, ICSI, Medikamente, Kryo etc.).
3. Förderungsprogramme z.B. Landesförderung Berlin – LaGeSo-Zuschuss
Förderfähig sind sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Paare mit ungewolltem Kinderwunsch und Hauptwohnsitz in Berlin.
Eine Förderung ist in der Regel ab dem 2. Behandlungszyklus möglich; der Antrag ist vor Beginn der Behandlung zu stellen. Das Land Berlin gewährt einen Zuschuss zu den Eigenkosten nach Abzug der Leistungen von Krankenkasse, privater Krankenversicherung oder Beihilfe.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % des verbleibenden Eigenanteils, maximal 800 € pro IVF-Zyklus bzw. 900 € pro ICSI-Zyklus.
Bitte beachten Sie, dass es in Berlin zeitweise zu Förderstopps für Neu- und Folgeanträge kommen kann. Wir empfehlen daher, vor der geplanten Antragstellung die aktuellen Informationen auf der Website des LaGeSo zu prüfen oder dort direkt nachzufragen. (https://www.berlin.de/lageso/soziales/zuwendung/foerderung-kinderwunsch/)
4. Ratenzahlung über den Abrechnungsdienstleister PVS Südwest GmbH
Unsere Verrechnungsstelle bietet Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Die Höchstdauer der Ratenzahlung darf 12 Monate nicht übersteigen. Drei aufeinanderfolgende Monatszahlungen sind kostenlos ohne Bearbeitungsgebühr, ohne Zinsen. Bei über 3 Monatsraten wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig: Bei einem Rechnungsbetrag bis 500 € wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet; bei über 100 € eine Bearbeitungsgebühr von 15 € zzgl. bisher angefallener Mahnkosten oder Verzugskosten.
Zur Gesamtsumme kommt der gesetzliche Zinssatz 5 % über dem Basiszins hinzu.
Die PVS Südwest GmbH Forderungsmanagement
www.pvs-suedwest.de
Gern besprechen wir mögliche Optionen individuell im ärztlichen Gespräch.
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