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Rechtliches

„Eine Kinderwunschbehandlung ist doch mein gutes Recht!“

Stimmt genau. Alle verheirateten und unverheirateten Paare und sogar Single-Frauen haben in Berlin das Recht auf eine Kinderwunschbehandlung. Die Eizellspende und die Leihmutterschaft sind in Deutschland hingegen nicht erlaubt. Damit kennen Sie erstmal die wichtigste rechtliche Information zu Ihrer Kinderwunschbehandlung. Im Detail ist die rechtliche Seite komplizierter, weil die Kinderwunschtherapie gleich mit drei verschiedenen Gesetzen in Berührung kommt: dem Embryonenschutzgesetz, dem Transplantations- und Gewebegesetz und den bundesländerabhängigen Berufsordnungen und Richtlinien zur Reproduktionsmedizin der Landesärztekammern. Aber damit kennen wir uns bestens aus und beraten Sie gern, wenn es soweit ist.

 

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