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Behandlung mit Spendersamen

 

Eine Behandlung mit Spendersamen - Wenn eine Elternschaft neue Wege braucht

 

Eine Behandlung mit Spendersamen kann für Paare mit eingeschränkter Spermienqualität, für alleinstehende Frauen oder gleichgeschlechtliche Paare eine medizinische Option sein den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen.

Unsere Kinderwunschpraxis begleitet Sie fachlich kompetent und informativ durch alle Schritte - von der Auswahl der geeigneten Samenbank bis zur Durchführung der Behandlung.

Welche Behandlungsmöglichkeiten mit Spendersamen gibt es?

  • Insemination (IUI)

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)

  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

 

 

Mit welchen Samenbanken arbeiten wir zusammen?

 

Unsere Kinderwunschpraxis in Berlin kooperiert mit zertifizierten nationalen und internationalen Samenbanken, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:

  • Born Donor Bank

  • European Sperm Bank (ESB)

  • Cryos International

  • Berliner Samenbank (BSB)

  • SEJ Samenbank Berlin

  • Donor Network AG

  • Cryostore Deutschland

  • 77 35 Kryobank

 

 

Wie erfolgt die Auswahl und Bestellung über eine Samenbank?

 

Nach dem Erstgespräch in unserer Praxis wählen Sie selbstständig über die jeweilige Samenbank einen passenden Spender aus.

Die Bestellung der sogenannten „Straws“ (kryokonservierte Spermien) erfolgt direkt durch Sie bei der Samenbank. Wichtig ist, dass die Lieferung der Spendersamen rechtzeitig vor der Behandlung in unserer Praxis eingeht. Wie viele Straws für Ihre Behandlungsmethode notwendig sind, sagt Ihnen die Samenbank.

Die Proben werden bei uns fachgerecht eingelagert. Die Einlagerungskosten für eine Kryokonservierung betragen 150€ für 6 Monate (25€ pro Monat).

Am Tag der Insemination oder IVF-/ICSI-Behandlung wird die Probe nach Ihrem Einverständnis aufgetaut und aufbereitet.

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

 

Die Behandlung mit Spendersamen unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben und erfolgt ausschließlich mit Samenspenden aus zugelassenen und zertifizierten Samenbanken.

Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) regelt die Dokumentation der Spende sowie das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung. Kinder, die durch eine Samenspende entstanden sind, haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht, Auskunft über den Spender beim zentralen Register zu erhalten.

Je nach persönlicher Lebenssituation können vor oder nach der Geburt ergänzende rechtliche Schritte erforderlich sein, etwa eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Stiefkindadoption.

Damit Sie umfassend zu Ihrer individuellen Situation beraten sind, ist neben unserer medizinischen Aufklärung eine psychosoziale Beratung (beispielsweise über das BKid) und eine juristische Beratung bei einem Familienrechtler Voraussetzung für die Behandlung.

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Behandlung mit Spendersamen ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung, da eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist nicht erfolgt.

Private Krankenversicherungen übernehmen Leistungen ggf. anteilig - dies ist jedoch individuell zu prüfen.

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus: Kosten für Spendersamen, Versand- und Transportkosten, Einlagerungskosten, Kosten der medizinischen Behandlung, Laborkosten und Medikamente.

 

 

Häufig gefragt - FAQ

 

Kann ich denselben Spender später erneut verwenden (Geschwisterkind)?

 

Grundsätzlich ist es möglich, Proben desselben Spenders für eine weitere Behandlung - beispielsweise für ein Geschwisterkind - erneut zu nutzen. Voraussetzung ist, dass bei der Samenbank noch Proben desselben Spenders verfügbar sind. Wenn Sie sich diese Option offenhalten möchten, können Sie gern mehrere Straws bestellen und bei uns einlagern.

 

Wie lange kann der Spendersamen in der Praxis eingelagert bleiben?

 

Die Kryolagerung verlängert sich automatisch jeweils um weitere sechs Monate, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Lagerung besteht so lange, bis die Proben im Rahmen der Behandlung verwendet wurden oder Sie das Kryodepot schriftlich kündigen. Für die Kündigung benötigen wir eine schriftliche Einwilligung sowie eine Kopie Ihres Ausweises. Für den Erhalt einer Kündigungsvorlage senden Sie uns eine Anfrage an: info@wunschkinder-berlin.de

 

 

 

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