In unserem Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre persönliche Situation. Wir klären medizinische Hintergründe verständlich und entwickeln gemeinsam einen klaren, individuellen Behandlungsplan für Ihren weiteren Weg zur Kinderwunschbehandlung oder zur Optimierung der natürlichen Fertilität.
Etwa jedes siebte Paar ist von einem unerfüllten Kinderwunsch betroffen. Dennoch nimmt nur ein Drittel der Betroffenen eine reproduktionsmedizinische Hilfe in Anspruch. Viele zögern aus Unsicherheit, Scham oder Sorge vor dem ersten, Schritt- dabei wirkt ein erstes Arztgespräch oft bereits entlastend.
Je früher mögliche Ursachen geklärt werden, desto gezielter können wir Sie unterstützen.
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch
Lesbische Paare mit Kinderwunsch
Single-Frauen mit Kinderwunsch
Männer und Frauen zum Fruchtbarkeitscheck
Bitte bringen Sie, wenn vorhanden, folgende Unterlagen mit:
Für gesetzlich Versicherte eine Versichertenkarte
Für privat Versicherte einen gültigen Personalausweis
Überweisungsschein Gynäkologe/Hausarzt (dieser kann nachgereicht werden)
Impfpass (nur Frau)
kinderwunschrelevante Vorbefunde
Planen Sie bitte, ca. 30 Minuten vor Ihrem Termin vor Ort zu sein, damit ausreichend Zeit für die organisatorische Erstanmeldung und die Beantwortung des Anamnesebogens bleibt.
Gern können Sie sich unser „Frage-Paket“ im Vorfeld runterladen und ausgefüllt mitbringen.
In einer Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihre persönliche und medizinische Vorgeschichte und erklären möglicherweise vorhandene Vorbefunde.
Wenn noch keine Untersuchungen erfolgt sind, beginnen wir mit einer strukturierten Diagnostik - Da die Ursache für ungewollte Kinderlosigkeit in den meisten Fällen beide Partner betrifft, empfehlen wir die Abklärung als Paar:
Ultraschalldiagnostik
Zyklusmonitoring
Hormonanalyse
Spermiogramm beim Partner
Weiterführende andrologische Diagnostik
Eileiterdurchlässigkeitsüberprüfung (HSSG)
Weiterleitende diagnostische Untersuchungen, wie Immunologische Diagnostik, Gerinnungsdiagnostik
Sobald die Befunde vollständig vorliegen, besprechen wir diese ausführlich in einem Folgetermin mit Ihnen. Mögliche Behandlungsoptionen werden Ihnen erklärt. Kostenübernahmen und mögliche selbstzutragende Kosten werden vorab immer mit Ihnen besprochen.
Mögliche Optionen der Kinderwunschbehandlung:
Zyklusmonitoring mit Verkehr zum optimalen Zeitpunkt (VZO)
Insemination (IUI) ohne hormonelle Stimulation
Insemination (IUI) mit hormoneller Stimulation
In-vitro-Fertilisation (IVF) Naturell
In-vitro-Fertilisation (IVF) mit hormoneller Stimulation
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) Naturell
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) mit hormoneller Stimulation
Spendersamen Insemination oder IVF/ICSI-Behandlung
Gesetzlich Versicherte Patient:innen bis zu 45 Jahren:
Die ärztliche Beratung kann bei Vorliegen einer Überweisung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Diese kann auch problemlos nachgereicht werden.
Privatversicherte Patient:innen:
Die Abrechnung der Beratung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen – Falls Sie sich unsicher sind, besprechen Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer privaten Versicherung.
Selbstzahler:innen:
Das Erstgespräch wird privat in Rechnung gestellt. Ein Fruchtbarkeitscheck ohne akuten Kinderwunsch ist in unserer Praxis als Selbstzahlerleistung möglich. Die Beratung, ein optionaler Ultraschall und eine orientierende Hormonbestimmung (AMH) liegt bei ca. 150 Euro und kann bei medizinischer Indikation von den Krankenkassen übernommen werden. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel.
FAQ - Häufig gefragt
Wenn nach 12 Monaten regelmäßigen ungeschützten Verkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist. Bei Frauen über 35 Jahren bereits nach 6 Monaten. Bei bekannten Vorerkrankungen erfolgt die Abklärung direkt. Bei Kinderwunsch der Frau über 35 Jahren ist eine Beratung altersbedingt sinnvoll.
Bei Paaren empfehlen wir das gemeinsame Gespräch, da ein unerfüllter Kinderwunsch und eine Fruchtbarkeitsüberprüfung beide betrifft. In jeweils 40% der Fälle liegt die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit auf jeweils der männlichen oder weiblichen Seite. Bitte bringen Sie deshalb beide Ihre Versichertenkarte mit.
Für gesetzlich Versicherte Patientinnen ist eine Überweisung der Frauenärztin oder des Frauenarztes oder Hausarzt erforderlich. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, können wir den Termin dennoch vereinbaren - die Überweisung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Leider nein. Auch wenn unsere Ärztinnen und Ärzte über eine endokrinologische Qualifikation verfügen, behandeln wir ausschließlich Patientinnen und Paare mit Kinderwunsch. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine gynäkologische oder internistisch-endokrinologische Praxis.
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