Den Wunsch nach einem Kind selbstbestimmt verwirklichen
Für viele Frauen gehört der Wunsch nach einem eigenen Kind zu den wichtigsten Lebensplänen. Gleichzeitig zeigt sich heute für manche Frauen eine Realität: Der passende Partner ist vielleicht noch nicht gefunden, die Zeit vergeht – und der Kinderwunsch bleibt.
Immer mehr Frauen entscheiden sich deshalb bewusst, diesen Wunsch auch ohne Partnerschaft zu verwirklichen - Mit der Unterstützung moderner Reproduktionsmedizin und Spendersamen kann der Weg zu einem eigenen Kind möglich werden.
In unserer Kinderwunschpraxis begleiten wir Sie Schritt für Schritt und erklären Ihnen die medizinischen Möglichkeiten.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Für Singlefrauen erfolgt die Behandlung in der Regel mit Spendersamen. Je nach medizinischer Situation kommen folgende Methoden infrage:
Insemination mit Spendersamen
IVF oder ICSI mit Spendersamen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Behandlung mit Spendersamen.
Rechtliche Aspekte
Bei einer Kinderwunschbehandlung für Singlefrauen erfolgt die Behandlung mit Spendersamen aus zugelassenen Samenbanken. Diese unterliegen in Deutschland strengen medizinischen und rechtlichen Vorgaben.
Alle Behandlungen werden entsprechend dokumentiert. Kinder, die aus einer Samenspende entstehen, haben nach dem Samenspenderregistergesetz später das Recht, Informationen über den genetischen Spender zu erhalten in der Regel ab 16 Jahren.
Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, gilt rechtlich als alleinige Mutter des Kindes. Der Samenspender übernimmt keine rechtliche oder finanzielle Verantwortung für das Kind, der Arzt ebenfalls nicht.
Eine Garantie-Person benötigen Sie nicht. Jedoch ist es in unserer Praxis im Sinne der ganzheitlichen Beratung notwendig, dass Sie sich neben der medizinischen Beratung durch Ihren behandelnden Arzt/Ärztin psychosozial (beispielsweise über das Netzwerk BKid) und rechtlich (Familienrechtler) beraten haben lassen, bevor die Behandlung beginnt.
Kosten und Finanzierung
Eine Kinderwunschbehandlung für Singlefrauen ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen mit Spendersamen derzeit nicht. Die Höhe der Kosten hängt von der gewählten Behandlungsmethode ab. Eine Insemination mit Spendersamen bewegt sich meist im dreistelligen Bereich pro Zyklus, während IVF- oder ICSI-Behandlungen mit höheren Kosten verbunden sein können. Hinzu kommen Kosten für Spendersamen aus der Samenbank sowie gegebenenfalls Medikamente.
Die genaue Kostenaufstellung besprechen wir transparent im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Falls keine medizinische Indikation (z.B. verschlossene Eileiter) vorliegen, unterliegt die Behandlung nach der Mehrwertsteuer.
Den ersten Schritt gehen: Termin vereinbaren
Ist die Erstberatung ebenfalls eine Selbstzahlerleistung?
Nein. Die Erstberatung kann bis zum 45. Lebensjahr in der Regel über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Die anschließende Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen ist für Singlefrauen jedoch meist eine Selbstzahlerleistung.
Kann ich mir den Samenspender selbst aussuchen?
Ja. Die Auswahl erfolgt über zugelassene Samenbanken. Dort können Sie Spenderprofile einsehen und den Spender auswählen, der für Sie infrage kommt.
Fragen im Beratungsgespräch klären