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Frauenpaare mit Kinderwunsch

Familie ist vielfältig. Ihr Kinderwunsch individuell.

 

Für viele Frauenpaare beginnt dieser Weg mit vielen Gedanken, Gesprächen und Fragen: Wie können wir eine Familie werden? Welche Möglichkeiten gibt es? Was müssen wir beachten? Vielleicht stehen Sie gerade am Anfang dieser Überlegungen, vielleicht beschäftigen Sie sich schon länger damit. In unserer Praxis begegnen wir Ihnen offen und respektvoll und begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.

 

 

Erstgespräch und Diagnostik

 

In einem ersten Gespräch nehmen wir uns Zeit, Ihre Situation kennenzulernen, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam zu schauen, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.

Wir beginnen mit einer gynäkologischen Abklärung der Fruchtbarkeit. Dazu gehört in der Regel die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und der Gebärmutter sowie hormonelle Untersuchungen.

 

 

 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

 

Für Frauenpaare kommen in der Regel folgende Behandlungen infrage:

  • Insemination mit Spendersamen

  • IVF oder ICSI mit Spendersamen

 

 

Rechtliche Aspekte

 

Bei einer Behandlung mit Spendersamen gelten in Deutschland bestimmte rechtliche Vorgaben. Die Spender stammen aus zugelassenen Samenbanken und die Behandlung wird entsprechend dokumentiert.

Für Frauenpaare ist zudem zu beachten, dass die Partnerin der gebärenden Mutter rechtlich erst durch eine sogenannte Stiefkindadoption nach Geburt als zweite Mutter anerkannt wird.

 

 

Kosten und Förderung

 

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht automatisch gegeben. In Berlin besteht jedoch die Möglichkeit eines Zuschusses über die LaGeSo, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob aktuell Förderanträge gestellt werden können, erfahren Sie auf der Website der LaGeSo Berlin. (https://www.berlin.de/lageso/soziales/zuwendung/foerderung-kinderwunsch/)

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Häufig gefragt

 

 

Wer gilt rechtlich als Mutter des Kindes?

 

Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, gilt automatisch als rechtliche Mutter. Die Partnerin kann durch eine Stiefkindadoption ebenfalls rechtlich als zweite Mutter nach Geburt anerkannt werden.

 

 

Können wir gemeinsam zur Behandlung kommen?

 

Ja, natürlich. Wir empfehlen, dass beide Partnerinnen zum Erstgespräch erscheinen, damit medizinische, organisatorische und rechtliche Fragen gemeinsam besprochen werden können. Eine juristische und psychosoziale Beratung ist empfohlen, damit Sie neben der von unserer Seite medizinischen Aufklärung umfassend beraten sind.

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